Die Kommission beschuldigt den Sohn von Hovik Abrahamyan, einen Mord in Auftrag gegeben zu haben. Er wurde festgenommen.
08-08-2026 11:45 Armenien Recht, Gesetz, Gesellschaft
Sputnik. Im Rahmen der Voruntersuchung des Strafverfahrens wurde gegen Argam Abrahamyan eine öffentliche strafrechtliche Verfolgung gemäß Artikel 46-155, Absatz 2, Punkt 11 des Strafgesetzbuches (Anstiftung zur Begehung eines Mordes auf Bestellung) eingeleitet.
Der Sohn des ehemaligen Präsidenten der Nationalversammlung der Republik Armenien, Hovik Abrahamyan, der ehemalige Leiter der Gemeinde Artaschat und ehemalige Abgeordnete Argam Abrahamyan, wird beschuldigt, einen Mord in Auftrag gegeben zu haben. Er wurde festgenommen. Dies gab das Untersuchungskomitee der Republik Armenien bekannt.
Laut dem Untersuchungskomitee der Republik Armenien wurden Beweise dafür erlangt, dass der Mord an S.V., der am 30. April 2023 in der Nähe des Eingangs eines der Gebäude an der Myasnikyan-Straße in Jerewan begangen wurde, von dem ehemaligen Leiter der Gemeinde Artaschat und ehemaligen Abgeordneten A.A. in Auftrag gegeben wurde.
«Es wurde festgestellt, dass A.A. seine Frau E.T. (die Tochter von Gagik Tsarukyan, Emma Tsarukyan) verdächtigt hat, persönliche Beziehungen zu S.V., einem Mitglied der religiösen Organisation «Christen des Evangeliums» und Seelsorger, zu haben, sowie ihm große Geldbeträge zu geben. Aus Rachemotiven hatte er den Plan gefasst, S.V. das Leben zu nehmen, entschied sich jedoch, seine kriminellen Absichten nicht persönlich, sondern durch eine ihm finanziell und persönlich untergeordnete vertrauenswürdige Person, seinen Sicherheitsmitarbeiter G.H., umzusetzen», heißt es in der Mitteilung.
Das Untersuchungskomitee weist darauf hin, dass G.H., der den Auftrag von Abrahamyan als Bestellung annahm, am 30. April 2023 vor dem Wohngebäude in der Myasnikyan-Straße 2 in Jerewan S.V. mit einer Waffe ermordet hat.
Im Rahmen der Voruntersuchung wurde auf Antrag des Ermittlers durch den überwachenden Staatsanwalt eine öffentliche strafrechtliche Verfolgung gegen Abrahamyan gemäß Artikel 46-155, Absatz 2, Punkt 11 des Strafgesetzbuches (Anstiftung zur Begehung eines Mordes auf Bestellung) eingeleitet.
«Am 8. August 2026 wurde A.A. auf Grundlage einer Entscheidung des Ermittlers von den Mitarbeitern des Nationalen Sicherheitsdienstes der Republik Armenien festgenommen, um ihn dem Gericht zur Anwendung von Untersuchungshaft vorzuführen», heißt es in der Mitteilung.
Wir erinnern daran, dass gegen G.H. eine öffentliche strafrechtliche Verfolgung wegen der rechtswidrigen Tötung von S.V. gemäß Artikel 155, Absatz 1 (Mord) und Artikel 335, Absatz 1 (illegale Waffenverbreitung) eingeleitet wurde. Bereits im April 2024 war das Strafverfahren mit einer Anklageschrift an das Gericht übergeben worden.
Die Voruntersuchung wird fortgesetzt, und es werden unverzügliche Ermittlungs- und Verfahrenshandlungen zur Klärung aller Umstände des Vorfalls durchgeführt.
* Dieser Text wurde automatisch von einer Künstlichen Intelligenz (KI) übersetzt.