In Goris, Meghri, Stepanavan und Fioljetowo wurden die nächsten Wahlen angesetzt. Das Antikorruptionskomitee wird eine ständige Überwachung durchführen.
In Goris, Meghri, Stepanavan und Fioljetowo wurden die nächsten Wahlen angesetzt. Das Antikorruptionskomitee wird eine ständige Überwachung durchführen.
04-08-2026 17:50 Armenien Pressemitteilung
Die Antikorruptionskommission der Republik Armenien informiert, dass gemäß der Entscheidung Nr. 364–A des Gouverneurs der Provinz Syunik vom 3. August 2026 in den Gemeinden Goris und Meghri dieser Provinz sowie gemäß den Entscheidungen Nr. 590–A und 591–A des Gouverneurs der Provinz Lori vom 4. August 2026 in den Gemeinden Stepanavan und Fiolletovo Neuwahlen angesetzt wurden.
«Gemäß Artikel 221 des Strafgesetzbuches der Republik Armenien tritt die Entscheidung zur Einberufung der Wahlen am Tag ihres Inkrafttretens in Kraft, bis die Wahlergebnisse zusammengefasst sind. Es ist strafbar, dass ein Kandidat, ein Mitglied einer Partei (einer Parteienkoalition) oder eine bevollmächtigte Person oder ein Vertrauensperson persönlich oder in deren Namen (einschließlich der Partei oder Koalition) oder auf andere Weise oder unter dem Vorwand von Wohltätigkeit Wählern unentgeltlich oder zu Vorzugskonditionen irgendwelche Vermögenswerte gibt (verspricht) oder Dienstleistungen erbringt (verspricht) oder gleichzeitig mit Wohltätigkeit Wahlwerbung durchführt.»
Gleichzeitig informiert die Antikorruptionskommission, dass sie im vollen Umfang ihrer ihr übertragenen Befugnisse und Instrumente, in Zusammenarbeit mit den Partnerbehörden, eine ständige Überwachung und Kontrolle des Wahlprozesses durchführen wird und dazu aufruft, sich von jeglichen illegalen Handlungen, die das Verbot von Wohltätigkeit verletzen, fernzuhalten, und erklärt, dass jede Verletzung der gesetzlich festgelegten Anforderungen eine angemessene und strenge rechtliche Reaktion nach sich ziehen wird.»
Antikorruptionskommission der Republik Armenien
* Dieser Text wurde automatisch von einer Künstlichen Intelligenz (KI) übersetzt.