Die Kommission für staatliche Einnahmen informiert, dass gemäß der Entscheidung Nr. 1098-N der Regierung der Republik Armenien vom 30. Juli ab dem 3. August für einen Zeitraum von 6 Monaten ein vorübergehendes Verbot für die Einfuhr von Waren, die unter den Code 2002 90 der EAWU-ATC (Tomatenmark) fallen, in das Gebiet der Republik Armenien (einschließlich der Überführung aus den Ländern der Eurasischen Wirtschaftsunion) verhängt wurde.
Die Annahme der Entscheidung ist durch die Notwendigkeit bedingt, gleiche Wettbewerbsbedingungen für die Unternehmen, die Tomatenmark importieren und aus einheimischen Rohstoffen herstellen, zu schaffen, sowie den Prozess des Tomatenankaufs zu regulieren:
* Dieser Text wurde automatisch von einer Künstlichen Intelligenz (KI) übersetzt.
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