Die Frist für die Unterstützungsmaßnahme für bestimmte Produkte der Gewächshausproduktion im Hoheitsgebiet der Republik Armenien wurde verlängert.
30-07-2026 16:23 Pressemitteilung
Die Frist für die Unterstützung bestimmter Produkte der Gewächshausproduktion aus dem Gebiet der Republik Armenien wurde um einen weiteren Monat bis zum 1. September 2026 verlängert, und für den Monat August wird sie mit einer neuen Liste ergänzt.
Im Monat Juli erhielten die Unternehmen, die Exporte durchführten, eine Entschädigung gemäß der folgenden Liste und den festgelegten Grenzen:
1) für jedes 1 Kilogramm Erdbeeren 770 AMD,
2) für jedes 1 Kilogramm Tomaten 275 AMD,
3) für jedes 1 Kilogramm Kirschtomaten 400 AMD,
4) für jedes 1 Kilogramm Paprika 400 AMD,
5) für jede Blume 37 AMD,
6) für jede Blume, die in die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, nach Großbritannien, Nordirland und in die Schweiz exportiert wird, 50 AMD.
Für den Monat August wird sie mit den folgenden Produkten ergänzt:
1) für jedes 1 Kilogramm Paprika der Sorte Palermo 500 AMD,
2) für jedes 1 Kilogramm Auberginen 200 AMD.
* Dieser Text wurde automatisch von einer Künstlichen Intelligenz (KI) übersetzt.