Das Strafverfahren gegen Avetik Chalabyan wurde mit einer Anklageschrift an die überwachende Staatsanwaltschaft übermittelt.
03-08-2026 18:47 Armenien Recht
Wie bereits berichtet, wurden im Rahmen des strafrechtlichen Verfahrens, das in der Hauptabteilung für die Untersuchung von Verbrechen gegen den Staat, die Grundlagen der verfassungsmäßigen Ordnung und die öffentliche Sicherheit des Komitees für nationale Sicherheit der Republik Armenien geführt wird, offensichtliche Tatsachen ermittelt, dass Avetik Chalabyan, als Koordinator der „Hayakve“ Vereinigung, mit dem Ziel, die freie Ausübung des Wahlrechts der wahlberechtigten Personen bei den am 7. Juni 2026 in der Republik Armenien stattfindenden Parlamentswahlen zu behindern, am 4. Februar 2026 in einem Café in Jerewan mit Vertretern eines ausländischen Staates, der sich in der Republik Armenien befindet, getroffen hat. Während dieses Treffens hat er sie durch Überzeugung und im Hinblick auf das Interesse an dem Sieg der von ihnen bevorzugten politischen Kraft bei den oben genannten Wahlen dazu angeregt, dass sie in einer Gruppe, mit vorheriger Absprache, ihre dienstlichen, behördlichen Befugnisse und den damit verbundenen Einfluss nutzen, um die freie Ausübung des Wahlrechts der wahlberechtigten Bürger der Republik Armenien bei den am 7. Juni stattfindenden Parlamentswahlen zu behindern, indem sie die Eigentümer von Organisationen im ausländischen Staat dazu bringen, die in diesen Organisationen beschäftigten wahlberechtigten Bürger der Republik Armenien zu zwingen, in die Republik Armenien zu reisen und am 7. Juni bei den Parlamentswahlen für die „Starkes Armenien“ Koalition zu stimmen, wozu die Vertreter des ausländischen Staates ihre Zustimmung gegeben haben.
Durch Ermittlungs- und Verfahrensmaßnahmen wurde die Person, die das Verbrechen begangen hat, identifiziert, und auf Anordnung des überwachenden Staatsanwalts wurde gegen A.Ch. ein öffentliches Strafverfahren gemäß den Punkten 5 und 6 des Absatzes 2 des Artikels 43-210 des Strafgesetzbuches eingeleitet (Vorbereitung zur Behinderung der Ausübung des Wahlrechts durch eine Gruppe von Personen in vorheriger Absprache unter Verwendung ihrer behördlichen oder dienstlichen Befugnisse oder des damit verbundenen Einflusses).
Gegen A.Ch. wurde als Maßnahme der Verhinderung Untersuchungshaft angeordnet.
Das Strafverfahren gegen ihn wurde mit einer Anklageschrift an den überwachenden Staatsanwalt gesendet“, heißt es in der Mitteilung:
Hinweis: Der Beschuldigte wird als unschuldig angesehen, solange seine Schuld nicht nach den Vorschriften der Strafprozessordnung nachgewiesen ist.
Komitee
* Dieser Text wurde automatisch von einer Künstlichen Intelligenz (KI) übersetzt.